In vielen Fällen ja – und oft mehr, als zunächst vermutet wird.
Seit der Reform des Punktesystems im Jahr 2014 sowie den verschärften Sanktionen im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht kann der Entzug der Fahrerlaubnis bereits nach wenigen Verstößen drohen.
Besonders betroffen sind Personen in der Probezeit, Vielfahrer, Berufskraftfahrer und Außendienstmitarbeiter – also alle, die auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind.
Ein rechtzeitiger Einspruch kann entscheidend sein, um Punkte zu vermeiden, Bußgelder zu reduzieren oder den Führerschein zu behalten.